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   VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07   

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https://dejure.org/2007,13262
VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07 (https://dejure.org/2007,13262)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.2007 - 9 K 1913/07 (https://dejure.org/2007,13262)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 9 K 1913/07 (https://dejure.org/2007,13262)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anordnung der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Prüfung der Fahreignung wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erkennbarkeit von Gründen für die Anordnung der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) in Abgrenzung zu Maßnahmen nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • mpu-intensiv.de

    Verstöße gegen Verkehrsregeln - Für Anordnung von MPU genügt Hinweis auf Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften nicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07
    Dabei beurteilt sich deren Rechtmäßigkeit allein nach den in der Anordnung aufgeführten Umständen (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 28.10.2004 - 10 S 475/04 -, DAR 2005, 352).

    Die für die Begründung von Verwaltungsakten maßgebliche Vorschrift des § 39 LVwVfG ist nicht anwendbar, da es sich bei der Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.10.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07
    Diese vom Bundesverwaltungsgericht zu § 15 b StVZO a.F. entwickelten Voraussetzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.2001, NJW 2002, 78; Urt. v. 13.11.1997, NZV 1998, 300 u. Urt. v. 12.03.1985, BVerwGE 71, 93) sind auch bei der Anwendung der Fahrerlaubnis-Verordnung zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2005, NJW 2005, 3081).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 13.11.1997, a.a.O.) zur Anforderung eines Mehrfachgutachtens entschieden, dass aus der Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens nur dann auf die mangelnde Eignung des Betreffenden zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden dürfe, wenn eine medizinisch-psychologische Begutachtung geboten sei.

  • VG Saarlouis, 02.05.2007 - 10 K 62/07

    Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender charakterlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07
    In einem solchen Fall ist die Fahrerlaubnisbehörde gehalten, die Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen bzw. zu würdigen (vgl. Nieders. OVG, Beschl. v. 21.11.2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313; OVG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O.) und ihre Entscheidung aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen und der von ihm ausgehenden Gefahren für den öffentlichen Straßenverkehr zu treffen (vgl. VG Saarland, Urt. v. 02.05.2007 - 10 K 62/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2006 - 12 ME 354/06

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07
    In einem solchen Fall ist die Fahrerlaubnisbehörde gehalten, die Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen bzw. zu würdigen (vgl. Nieders. OVG, Beschl. v. 21.11.2006 - 12 ME 354/06 -, NJW 2007, 313; OVG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O.) und ihre Entscheidung aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Betroffenen und der von ihm ausgehenden Gefahren für den öffentlichen Straßenverkehr zu treffen (vgl. VG Saarland, Urt. v. 02.05.2007 - 10 K 62/07 -, juris).
  • VG München, 20.12.2006 - M 1 S 06.4357

    Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss daher "Zurückhaltung üben" (vgl. VG München, Beschl. v. 20.12.2006 - M 1 S 06.4357 -, DAR 2007, 167; OVG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O.; Bay.VGH, Beschl. v. 02.06.2003 - 11 CS 03.743 -, juris), wenn sie aus Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze, die mit weniger als 18 Punkten nach dem Punktsystem zu bewerten sind, auf die charakterliche Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers schließen will.
  • VG München, 04.08.2005 - M 6a S 05.2486
    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07
    Insoweit besteht ein "Spannungsverhältnis" (VG München, Beschl. v. 04.08.2005 - M 6a S 05.2486, NJW 2006, 1687) zum Punktsystem des § 4 StVG, das auch bei erheblichen und wiederholten Verkehrsverstößen dem Fahrerlaubnisinhaber die Fahrerlaubnis belässt und erst nach Scheitern der im Gesetz vorgesehenen Hilfen die Entziehung der Fahrerlaubnis vorsieht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03

    Anordnung einer MPU als Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07
    Damit ist ein Schutz der Allgemeinheit vor den von Mehrfachtätern im Straßenverkehr ausgehenden Gefahren auch dann gewährleistet, wenn nach dem Punktsystem die Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnisentziehung (noch) nicht gegeben sind (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 07.11.2003 - 1 M 205/03 - juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07
    Diese vom Bundesverwaltungsgericht zu § 15 b StVZO a.F. entwickelten Voraussetzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.2001, NJW 2002, 78; Urt. v. 13.11.1997, NZV 1998, 300 u. Urt. v. 12.03.1985, BVerwGE 71, 93) sind auch bei der Anwendung der Fahrerlaubnis-Verordnung zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2005, NJW 2005, 3081).
  • VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07
    Die Fahrerlaubnisbehörde muss daher "Zurückhaltung üben" (vgl. VG München, Beschl. v. 20.12.2006 - M 1 S 06.4357 -, DAR 2007, 167; OVG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O.; Bay.VGH, Beschl. v. 02.06.2003 - 11 CS 03.743 -, juris), wenn sie aus Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze, die mit weniger als 18 Punkten nach dem Punktsystem zu bewerten sind, auf die charakterliche Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers schließen will.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07
    Diese vom Bundesverwaltungsgericht zu § 15 b StVZO a.F. entwickelten Voraussetzungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.2001, NJW 2002, 78; Urt. v. 13.11.1997, NZV 1998, 300 u. Urt. v. 12.03.1985, BVerwGE 71, 93) sind auch bei der Anwendung der Fahrerlaubnis-Verordnung zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2005, NJW 2005, 3081).
  • VG Cottbus, 09.02.2012 - 1 K 1008/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Darüber hinaus dürfte - ohne dass es insoweit einer abschließenden Klärung bedürfte - die Aufforderung jedenfalls insoweit rechtswidrig sein, als undifferenziert auf eine "Vielzahl von Rechtsverstößen" verwiesen worden ist - so die auf Seite 1 der Begründung beispielhaft genannten Straftaten wie Betrug, Urkundenfälschung und Diebstahl - ohne dass dezidiert ausgeführt wird, inwieweit diese Straftaten einen Bezug zur Kraftfahreignung des Klägers aufweisen (vgl. dazu etwa VG Karlsruhe, Beschl. v. 26. Juli 2007 - 9 K 1913/07 -, juris Rn. 10).
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